Nach dem heutigen Verhandlungstermin am Bundesgerichtshof in Karlsruhe über die Rundholzvermarktung in Baden-Württemberg wurde ein Verkündungstermin für den 12. Juni anberaumt. Der Bundesgerichtshof wird dann seine Entscheidung in der Beschwerde des Landes Baden-Württemberg gegen die Verfügung zur Rundholzvermarktung des Bundeskartellamtes zum Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf bekannt geben. Der 1. Kartellsenat des OLG hatte am 15. März 2017 die Untersagungsverfügung des Bundeskartellamtes vom 15. Juli 2015 bestätigt.
Bundesgerichtshof gibt Urteil am 12. Juni bekannt
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