Brandenburg erhöht Transportgewicht auf 44 t

Das brandenburgische Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung hat das zulässige Gesamtgewicht für Holztransporte temporär auf 44 t erhöht. Ausnahmegenehmigungen müssen von den Transportunternehmen beantragt werden und sind bis 30. Juni 2018 befristet.

Hintergrund der Maßnahmen ist die in Brandenburg durch die Herbststürme „Xavier“ und „Herwart“ angefallene Sturmholzmenge von über 1,5 Mio fm. Die temporäre Erhöhung des zulässigen Gesamtgewichts für Holztransporte dient der rascheren Abwicklung dieses Schadholzes.
Die Ausnahmeregelung geht auf einen Antrag der Arbeitsgemeinschaft Rohholzverbraucher (AGR) und des Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband (DeSH) zurück.

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