BMEL gibt 500 Mio € Fördermittel für Waldeigentümer frei

Auf Grundlage der am 17. November vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) erlassenen und heute im Bundesanzeiger veröffentlichten Förderrichtlinie können Waldbesitzer ab sofort eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 100 €/ha beantragen. Voraussetzung ist eine Waldgröße von mindestens 1 ha und eine Zertifizierung nach PEFC oder FSC. Der Antrag kann bis längstens 30. Oktober 2021 sowohl von natürlichen als auch juristischen Personen gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt über ein Online-Formular auf der Webseite „Bundeswaldprämie“ und wird im Laufe des Tages freigeschalten. Da es sich bei dem insgesamt 500 Mio € umfassenden Förderpaket um Mittel aus dem Corona-Konjunkturprogramm der Bundesregierung handelt, muss die Auszahlung bis Ende 2021 abgeschlossen sein.

Das Corona-Konjunkturpakt „Wald & Holz“ ist mit insgesamt 700 Mio € ausgestattet Euro. Die verbleibenden 200 Mio € Euro sind dazu vorgesehen, Investitionen in eine moderne Forst- und Holzwirtschaft und das Bauen mit Holz zu fördern. Bereits Anfang November wurde aus diesen Mitteln das „Investitionsprogramm Wald" in Höhe von 50 Mio € gestartet, mit dem Investitionen in IT-Hard- und Software, Maschinen, Geräte, Anlagen und Bauten, die in der nachhaltigen Forstwirtschaft und der mobilen Holzbearbeitung zum Einsatz kommen, gefördert werden.
Die Nachhaltigkeitsprämie Wald und das Investitionsprogramm Wald ergänzen die vom BMEL und den Ländern beschlossenen Hilfen für Waldbesitzer im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) in Höhe von rund 800 Mio €, wovon 478 Mio € auf den Bund entfallen.

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