WWF legt beim BFW Beschwerde gegen Schweighofer ein

Beim österreichischen Bundesamt für Wald (BFW) ging heute eine Beschwerde von WWF Österreich gegen Schweighofer wegen Verstößen gegen das österreichische Holzhandelsüberwachungsgesetz (HolzHÜG) ein.

WWF Österreich, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Josef Unterweger, äußert in der Beschwerdeschrift die Auffassung, dass Unternehmen der Schweighofer-Gruppe Rundholz aus illegalem Holzeinschlag verarbeiten sowie ihre Sorgfaltspflicht im Rahmen der EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) verletzten würden. Als Beweismittel werden von WWF Österreich im Wesentlichen eine Anfrage an die rumänische Regierung gem. Art 12 Abs. 1 der der EU-Holzhandelsverordnung sowie der gestern in Wien vorgestellte Bericht der Umweltschutzorganisation Environmental Investigation Agency (EIA) mit dem Titel „Stealing the last forest“ angeführt.
WWF Österreich stellt in der Beschwerde unter anderem den Antrag, dass das BFW die angeführten Sachverhalte auf strafrechtliche Relevanz prüfen sowie ein Verfügungsverbot gem. HolzHÜG erteilen soll. Das BFW wird Anfang kommender Woche entscheiden, in wie weit es in den aufgeworfenen Punkten zuständig ist und wie mit der Beschwerde weiter verfahren wird.
Schweighofer selbst hatte sich bereits gestern zu den im Rahmen der gemeinsamen Pressekonferenz von EIA, WWF und Agent Green erhobenen Vorwürfe geäußert und die Anschuldigungen als unwahr und das Vorgehen der Umweltschutzorganisationen als unseriös bezeichnet.
Schweighofer erneuert in diesem Zusammenhang zudem sein bereits im Jahresverlauf mehrfach geäußertes Dialog- und Kooperationsangebot an die Umweltschutzorganisationen sowie die ebenfalls bereits seit Langem bestehende Forderung nach einer Verbesserung der behördlichen Kontrollmaßnahmen in Rumänien.

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