VSH-Mitglieder üben Kritik an Landesforstbetrieb ForstBW

Im öffentlichen Teil der Mitgliederversammlung des Verbandes der Säge- und Holzindustrie (VSH) in Baden-Württemberg in Villingen-Schwenningen am 14. November brachten Vertreter von Sägewerke ihre Verärgerung über den Landesforstbetrieb ForstBW zum Ausdruck. Dabei sorgten zwei Themen aus dem Bereich der Rundholzvermarktung für zahlreiche Redebeiträge.

Zum einen waren kurz vor der Mitgliederversammlung baden-württembergischen Sägewerken Informationen über einen Vorvertrag zwischen einem österreichischen Sägewerksunternehmen mit Standorten unter anderem in Bayern und ForstBW für Fichten-Rundholzlieferungen aus dem Staatswald bekannt geworden. Der Preis im Leitsortiment soll dabei deutlich über dem derzeit in Baden-Württemberg gültigen Preisniveau von 90-92 €/fm für Fichte B/C-Abschnitte L 2b liegen. Gegenüber den im öffentlichen Teil der Versammlung anwesenden Vertretern von ForstBW und Politikern wurde dieser Vertrag thematisiert und dabei von Sägewerkern die Befürchtung geäußert, dass Informationen über Vertragsdetails auch den zwischenzeitlich eingerichteten Vermarktungsorganisationen und Holzverkaufsstellen des Kommunal- und Privatwaldes bekannt werden. Obwohl diese aufgrund des Kartellverfahrens personell und organisatorisch von der Staatswaldholzvermarktung getrennt sind, wird beim VSH weiterhin ein Informationsfluss befürchtet, der zu einer landesweiten Durchsetzung des in diesem Vertrag erreichten Preisniveaus auch im Privat- und Körperschaftswald führen könnte. Dadurch werden aus Sicht baden-württembergischer Säger die seit Sturm Niklas ohnehin zwischen Bayern und Baden-Württemberg bestehenden Preisunterschiede bei Fichtenrundholz mit entsprechenden Folgen für die Wettbewerbsfähigkeit der Sägewerke im Südwesten verstärkt.
Zweiter Kritikpunkt der baden-württembergischen Säger in Villingen-Schwennigen sind die Bemühungen von ForstBW, Nadelrundholz aus dem Staatswald künftig noch umfassender über die zentrale Holzvermarktungstelle in Tübingen zu verkaufen. Während bislang Sägewerke mit einem jährlichen Einkaufsvolumen von 5.000-20.000 fm Staatswaldholz überwiegend die Verkaufsorganisationen der an den Landratsämtern angesiedelten Unteren Forstbehörden genutzt haben, soll die Rundholzvermarktung an alle Sägewerke mit einem Einkaufsvolumen von jährlich mehr als 5.000 fm Staatswaldholz künftig zentral über Tübingen erfolgen.

- Anzeige -

Kategorie des Artikels
- Anzeige -