StA erzielt Einigung bei Nadelkäferholz und Abholzigkeit

Im Ständigen Ausschusses (StA) zur RVR konnte in der bereits über mehrere Jahre andauernden Diskussionen über die qualitative Bewertung von mit rindenbrütenden Borkenkäfern befallenem Fichten-/Tannenstammholz eine Einigung erzielt werden. In der StA-Sitzung am 31. März 2020 verständigten sich die Teilnehmer darauf, dass die bisherige Regelung im allgemeinen Teil der RVR (Kapitel 2.4.) entfällt. Stattdessen werden in einer Tabellenzeile der Anlage III-a zur Qualitätssortierung von Fichten/Tannen-Stammholz nun für die unterschiedlichen Qualitätsklassen die mit dem Befall zusammenhängenden, qualitätsmindernden Effekte näher erläutert.

Auch bei dem seit längerer Zeit sehr kontrovers diskutierten Thema Abholzigkeit erzielten die Mitglieder eine Einigung. Die neuen Grenzwerte für das in der Praxis anfallende Holz orientieren sich hinsichtlich des Kriteriums Abholzigkeit an einer Zielqualitätsverteilung von 85 % B, 12 % C und 3 % D. Neu ist zudem die Trennung zwischen Kurzholz (bis 6 m) und Langholz (>6 m). Die bestehenden Dimensionsklassen (<20 cm, =20 cm bis < 35cm, >35 cm) wurden beibehalten und finden sowohl für Lang- als auch für Kurzholz Anwendung.
Die Grenzwerte für Kiefer wurden auf die Baumartengruppe Douglasie/Lärche, für die aufgrund einer zu geringen Datenbasis keine gesonderten Werte berechnet wurden, übertragen. Diese Zwischenlösung soll beibehalten werden, bis eine ausreichende Datenbasis besteht, um auch für Douglasie und Lärche gesonderte Werte ableiten zu können.
Die neuen Regelungen treten zum 1. Juli in Kraft.

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