Soforthilfen für Hochwasser geschädigte Forstbetriebe

Mit dem am 24. Juni vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf des Aufbauhilfegesetzes können nun auch die Bundesländer ihre Soforthilfeprogramme für die vom Hochwasser betroffenen Land- und Forstbetriebe starten. Die Länder planen für diesen Wirtschaftszweig nach derzeitigem Stand Soforthilfemaßnahmen in Höhe von rund 120 Mio €. Der Bund beteiligt sich mit 50 % an den Ländermaßnahmen. Grundlage der Bundesbeteiligung sind Verwaltungsvereinbarungen des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) mit den jeweils betroffenen Ländern. So können beispielsweise Hochwasser geschädigte Waldbesitzer in Thüringen bereits ab dem 1. Juli 2013 finanzielle Soforthilfen beantragen. Das Landeskabinett hat hierzu am 25. Juni die Soforthilferichtlinie Land- und Forstwirtschaft 2013 verabschiedet. Thüringen meldet bislang aus dem Privatwald Schäden in Höhe von 3 Mio €. Sachsen spricht derzeit von Schäden in Höhe von rund 10,2 Mio €, wovon 6,4 Mio € auf den Staats- sowie 3,8 Mio € auf Privat- und Körperschaftswald entfallen.

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