In der Schweiz sollen die gesetzlichen Bestimmungen zur Verbrennung von Holz geändert werden. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat auf eine Nationalrat-Initiative reagiert und eine Anhörung über eine Änderung der Schweizer Luftreinhalteverordnung im Bereich Holzbrennstoffe eröffnet. So soll künftig auch unbehandeltes Restholz aus der Holzverarbeitung sowie gebrauchtes, allerdings ebenfalls unbehandeltes Holz in Kleinfeuerungsanlagen sowie in Einzelöfen verbrannt werden dürfen. Die Anhörung dauert bis zum 31. August.
Schweiz will Regeln zur Holzverbrennung lockern
© 2012 EUWID Europäischer Wirtschaftsdienst GmbH | Alle Rechte vorbehalten.
Hinweis zum Urheberrecht Die einzelnen von EUWID veröffentlichten Artikel, Tabellen und sonstigen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich zum eigenen Gebrauch des Kunden und seiner Mitarbeiter bestimmt. Sofern keine weitergehende Lizenzvereinbarung besteht, darf lediglich ein Ausdruck erstellt werden, der in Form eines betriebsinternen Umlaufs an einem einzelnen, mit dem Kunden vereinbarten Standort weitergegeben wird. Das digitale Verbreiten von EUWID-Inhalten, insbesondere per Intranet oder per E-Mail, betriebsintern, konzernweit oder außerhalb des Unternehmens ist nicht erlaubt und stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar. Mehr lesen Sie in unseren FAQ.