Die Scheuffele-Gruppe wird im Zuge einer umfassenden Restrukturierung, mit der die Aktivitäten an das verringerte Geschäftsvolumen angepasst werden sollen, das unter Moco J.A. Molfenter GmbH & Co. KG firmierende Hobelwerk und das Versandlager am Stammsitz Ulm stilllegen. Diese Desinvestitionen sollen bis zum Jahr 2014 abgeschlossen werden und zum Verlust von insgesamt rund 120 Arbeitsplätzen führen. Den betroffenen Mitarbeitern wird ein Wechsel in eine unter Beteiligung der Moco-Eigentümer gegründete Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft angeboten. Die Produktion wird an die verbleibenden Standorte bei der MOCO Holzwerk GmbH & Co. KG in Ammelshain bei Leipzig sowie der Pinus Holzimport GmbH Karlsruhe KG in Karlsruhe konzentriert. Am Standort Ulm werden die Zentrale und die Verwaltung bestehen bleiben. Die Gesellschafter der Scheuffele-Gruppe haben in diesem Zusammenhang entschieden, dass sich die Familie Scheuffele und damit auch der bisherige geschäftsführende Gesellschafter Hermann Albert Scheuffele komplett aus dem operativen Geschäft zurückziehen werden. Die Gruppe wird bislang von Hermann Albert Scheuffele und dem seit 2005 amtierenden kaufmännischen Geschäftsführer Roland Prießnitz geleitet. Neben Prießnitz wird jetzt Holger Sieck in die Geschäftsführung berufen, der neben Geschäftsführungspositionen in verschiedenen Industrieunternehmen von April 2004 bis September 2008 im Management Committee der Glunz AG für die Vertrieb und Marketing verantwortlich war. Die Scheuffele-Gesellschafter werden die unter Beteiligung der Münchener Unternehmensberatung Wieselhuber & Partner entwickelte Restrukturierung mit einer Eigenkapitalaufstockung von rund 6 Mio € unterstützen.
Scheuffele-Gruppe schließt Hobelwerk Ulm
© 2013 EUWID Europäischer Wirtschaftsdienst GmbH | Alle Rechte vorbehalten.
Hinweis zum Urheberrecht Die einzelnen von EUWID veröffentlichten Artikel, Tabellen und sonstigen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich zum eigenen Gebrauch des Kunden und seiner Mitarbeiter bestimmt. Sofern keine weitergehende Lizenzvereinbarung besteht, darf lediglich ein Ausdruck erstellt werden, der in Form eines betriebsinternen Umlaufs an einem einzelnen, mit dem Kunden vereinbarten Standort weitergegeben wird. Das digitale Verbreiten von EUWID-Inhalten, insbesondere per Intranet oder per E-Mail, betriebsintern, konzernweit oder außerhalb des Unternehmens ist nicht erlaubt und stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar. Mehr lesen Sie in unseren FAQ.