Rundholzkartell: ASG zieht vors Oberlandesgericht

Die juristische Auseinandersetzung über die Schadensersatzforderungen der ASG Ausgleichsgesellschaft für die Sägeindustrie gegen das Land Baden-Württemberg wird am Oberlandesgericht Stuttgart in nächster Instanz weitergehen. Ein Verhandlungstermin steht aber noch nicht fest.

In erster Instanz hatte die 30. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart am 20. Januar die Klage der ASG am 20. Januar abgewiesen (Az. 30 O 176/19). Die in der ASG zusammengeschlossenen Sägewerke aus Baden-Württemberg fordern vom Land 450 Mio € Schadenersatz. Die Summe basiert auf Berechnungen der Kläger über möglicherweise zu hohe Nadelrundholzpreise im Zeitraum 1978 bis August 2006. Die zu hohen Preise sind nach Einschätzung der Sägewerke eine Folge der aus ihrer Sicht kartellrechtswidrigen, Waldbesitzarten übergreifenden Holzvermarktung der damaligen Landesforstverwaltung gewesen.

- Anzeige -
Relevante Märkte
Hier finden Sie passende Marktpreise

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -