Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen halten trotz BGH-Urteil an Forstreformen fest

Ministerien kündigen höhere Kostensätze bei Dienstleistungen im Privatwald an

Im Anschluss an das Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) zum Rundholz-Kartellverfahren in Baden-Württemberg am 12. Juni 2018 haben die für die Forstwirtschaft zuständigen Ministerien in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen und Hessen angekündigt, die infolge der Entscheidungen des Bundeskartellamts und ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Kategorie des Artikels
- Anzeige -