PEFC Deutschland ändert Gebührenordnung

Seit dem 26. Juli gilt auch für Forstbetrieb mit einer Waldfläche zwischen 25 ha und unter 50 ha ein Gebührensatz von 0,18 €/ha und nicht mehr von pauschal 5 €. Bei Betrieben unter 25 ha Größe gilt nach wie vor der Pauschalbetrag. Die Gebührensätze gelten sowohl für einzelne Waldbesitzer als auch für Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse.

Auf Basis der Erfahrungen aus den vergangenen zwölf Monaten, in denen als Folge der Bundeswaldprämie mehr als 4.950 neue Forstbetriebe eine PEFC-Zertifizierung beantragt haben, wurden zudem einige der Zahlungsmodalitäten angepasst.
Darüber hinaus hat PEFC Deutschland auch eine Klarstellung bei der Gebührenerhebung für zertifizierte Betriebe der PEFC-Produktkette (Chain-of-Custody-Unternehmen) vorgenommen. Demnach werden neu gegründete Unternehmen der Produktkette Holz und Papier, die sich noch ohne Umsätze neu zertifizieren lassen, in die Gebührenkategorie 1 (Umsatz kleiner/gleich 1 Mio €) eingestuft.
Weitergehende Details in der neuen “ PEFC Gebührenordnung“

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