Nach Angaben von PEFC Deutschland, Stuttgart, gilt seit dem 26. Juli 2021 auch für Forstbetriebe mit einer Waldfläche zwischen 25 ha und unter 50 ha ein Gebührensatz von 0,18 €/ha und nicht mehr von pauschal 5 €. Bei Betrieben unter 25 ha Größe gilt nach wie vor der Pauschalbetrag. Die Gebührensätze gelten ...
PEFC Deutschland ändert Gebührenordnung
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