PEFC Deutschland ändert Gebührenordnung

Nach Angaben von PEFC Deutschland, Stuttgart, gilt seit dem 26. Juli 2021 auch für Forstbetriebe mit einer Waldfläche zwischen 25 ha und unter 50 ha ein Gebührensatz von 0,18 €/ha und nicht mehr von pauschal 5 €. Bei Betrieben unter 25 ha Größe gilt nach wie vor der Pauschalbetrag. Die Gebührensätze gelten ...

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