Der Senat des Oberlandesgerichts Hamm hat die Bekanntgabe des Spruchs in Sachen Klausner-Gruppe gegen das Land Nordrhein-Westfalen um eine Woche verschoben. Nachdem das Land Nordrhein-Westfalen der Empfehlung des Senats vom 29. Oktober nicht gefolgt war, die Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil zurückzuziehen, war für heute die Bekanntgabe des Urteils angekündigt worden. Das Landgericht Münster hatte bereits im Februar die Gültigkeit des zwischen beiden Parteien geschlossenen Rundholzliefervertrags festgestellt. Die Verschiebung der Bekanntgabe wird vom Oberlandesgericht damit begründet, dass der Senat sich für die Ausformulierung des Urteils noch etwas mehr Zeit erbeten hat.
OLG Hamm verschiebt Urteil in Sachen Klausner
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