OLG Hamm bestätigt wie erwartet Klausner-Verträge

Land Nordrhein-Westfalen sieht trotz des Urteils noch keine Lieferverpflichtung

Der zweite Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm hat am 3. Dezember 2012 das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Münster vom 17. Februar 2012 in Sachen Rundholzlieferverträge des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW)an die Klausner-Gruppe bestätigt. Die Berufung des Landes wurde unter dem Aktenzeichen (I-2 U ...

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