Der zweite Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm hat am 3. Dezember 2012 das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Münster vom 17. Februar 2012 in Sachen Rundholzlieferverträge des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW)an die Klausner-Gruppe bestätigt. Die Berufung des Landes wurde unter dem Aktenzeichen (I-2 U ...
OLG Hamm bestätigt wie erwartet Klausner-Verträge
Land Nordrhein-Westfalen sieht trotz des Urteils noch keine Lieferverpflichtung
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