Das Oberlandesgericht Hamm hat heute das erstinstanzliche Urteil in Sachen Rundholzlieferverträge des Landes Nordrhein-Westfalen an die Klausner-Gruppe bestätigt. Die Berufung des Landes wurde zurückgewiesen. Die Urteilbegründung wird den Parteien in schriftlicher Form zugestellt. Dem Land NRW drohen damit Schadensersatzforderungen von Klausner sowie die Wiederaufnahme der noch ausstehenden Lieferungen. Eine Stellungsnahme des Ministeriums steht noch aus. Die Entscheidung des OLG war erwartet worden, nachdem der Senat des Gerichts bereits Ende Oktober Nordrhein-Westfalen die Rücknahme der Berufung empfohlen hatte.
OLG Hamm bestätigt Klausner-Urteil
© 2012 EUWID Europäischer Wirtschaftsdienst GmbH | Alle Rechte vorbehalten.
Hinweis zum Urheberrecht Die einzelnen von EUWID veröffentlichten Artikel, Tabellen und sonstigen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich zum eigenen Gebrauch des Kunden und seiner Mitarbeiter bestimmt. Sofern keine weitergehende Lizenzvereinbarung besteht, darf lediglich ein Ausdruck erstellt werden, der in Form eines betriebsinternen Umlaufs an einem einzelnen, mit dem Kunden vereinbarten Standort weitergegeben wird. Das digitale Verbreiten von EUWID-Inhalten, insbesondere per Intranet oder per E-Mail, betriebsintern, konzernweit oder außerhalb des Unternehmens ist nicht erlaubt und stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar. Mehr lesen Sie in unseren FAQ.