OLG Hamm bestätigt Klausner-Urteil

Das Oberlandesgericht Hamm hat heute das erstinstanzliche Urteil in Sachen Rundholzlieferverträge des Landes Nordrhein-Westfalen an die Klausner-Gruppe bestätigt. Die Berufung des Landes wurde zurückgewiesen. Die Urteilbegründung wird den Parteien in schriftlicher Form zugestellt. Dem Land NRW drohen damit Schadensersatzforderungen von Klausner sowie die Wiederaufnahme der noch ausstehenden Lieferungen. Eine Stellungsnahme des Ministeriums steht noch aus. Die Entscheidung des OLG war erwartet worden, nachdem der Senat des Gerichts bereits Ende Oktober Nordrhein-Westfalen die Rücknahme der Berufung empfohlen hatte.

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