Die Nutzfunktion des hessischen Staatswaldes soll künftig Naturschutz- und Biodiversitätszielen untergeordnet werden. Darüber hinaus sollen anerkannten Naturschutzverbänden Durchgriffsrechte bei der Bewirtschaftung des Staatswaldes eingeräumt werden, etwa bei der mittelfristigen Betriebsplanung (Forsteinrichtung). L...
Nutzfunktion soll Biodiversität untergeordnet werden
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