NRW: Waldbauernverband kritisiert Gesetzentwurf

Der von der rot-grünen Regierung in Nordrhein-Westfalen vorgelegte Entwurf für das „Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen“, mit dem das bisherige Landschaftsgesetz NRW abgelöst werden soll, wird vom Waldbauernverband NRW scharf kritisiert.

Der Entwurf sieht unter anderem eine deutliche Ausweitung der Mitwirkungs- und Klagerechte von anerkannten Naturschutzverbänden vor, wodurch Entscheidungen von Waldeigentümern künftig noch stärker eingeschränkt werden. Auch die vorgesehene Anhebung der Biotopverbundfläche von derzeit 10 % auf 15 % der Landesfläche stößt auf Kritik, zumal damit die Vorgabe von 10 % im Bundesnaturschutzgesetz deutlich überschritten wird.
Mit Unverständnis reagierte der Waldbauernverband NRW auch auf eine im Landesforstgesetz vorgesehene Änderung beim Umgang mit stehendem Totholz. Demnach soll zukünftig „stehendes dickstämmiges Totholz von Laubbäumen“ im Wald verbleiben. Abgesehen von der unklaren Formulierung, welche Stammdurchmesser damit gemeint sind, sieht der Verband bei einer Umsetzung der Regelung künftig eine erhebliche Steigerung der Gefahr für Bewirtschafter und Waldbesucher in Zusammenhang mit herabstürzenden Ästen und umstürzende Bäume.
Der Waldbauernverband wird gemeinsam mit den Verbänden des ländlichen Raums den Gesetzentwurf intensiv juristisch prüfen lassen und seiner-seits Vorschläge unterbreiten. Bis zum 4. September haben die Verbände Zeit, ihre Stellungnahmen zum Gesetzentwurf einzureichen.

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