Das Oberlandesgericht Hamm hat dem Land Nordrhein-Westfalen empfohlen, die Berufung gegen das von Klausner im Februar 2012 erwirkte erstinstanzliche Urteil zurückzuziehen. Begründet wurde die Empfehlung mit mangelnden Erfolgsaussichten. Sollte Nordrhein-Westfalen der Empfehlung folgen, drohen dem Land Schadensersatzforderungen von Seiten Klausners in zweistelliger Millionenhöhe. Darüber hinaus könnte Klausner auch eine Wiederaufnahme noch ausstehender Rundholzlieferungen fordern. Das Oberlandesgericht Hamm hat die Aufgabe, in zweiter Instanz über die 2007 zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Sägewerks-Gruppe abgeschlossenen und bis 2014 gültigen Rundholzlieferverträge zu entscheiden. Ein endgültiger Spruch des Senats ist für den 26. November angekündigt. In erster Instanz hatte das Landgericht Münster die Gültigkeit der Lieferverträge festgestellt.
NRW soll Berufung gegen Klausner-Urteil zurücknehmen
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