Einschlag in Wildnisgebieten vorübergehend erlaubt

Nordrhein-Westfalen

Aufgrund von akuten Versorgungsengpässen bei Laubrundholz verarbeitenden Betrieben in Nordrhein-Westfalen wurde der seit Frühjahr 2010 geltende Einschlagsstopp in den Wildnisgebieten im Staatswald teilweise wieder aufgehoben. Dies geht aus einem Schreiben des Landesbetriebs Wald und Holz NRW vom 2. Februar 2011 ...

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