Seit heute ist die Aussetzung der seit dem Jahr 2006 geltenden EU-Sanktionsmaßnahmen gegenüber Birma/Myanmar offiziell rechtskräftig. Wie der EU-Rat mitteilte, sind alle Einschränkungen der Handelsbeziehungen mit Ausnahme des weiter bestehenden Waffenembargos zwischen der EU und Myanmar zunächst für zwölf Monate aufgehoben. Damit kann auch Teakholz wieder aus Myanmar importiert werden. Das im März 2008 in Kraft getretene Importverbot gilt nicht mehr.
Myanmar: Sanktionen für 12 Monate ausgesetzt
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