Die Landesministerien in Nordrhein-Westfalen und das Bundeswirtschaftsministerium haben ihre Vorbereitungen über eine nachträgliche Mitteilung der Rundholzlieferverträge mit der österreichischen Klausner-Gruppe an die Generaldirektion Wettbewerb der EU-Kommission abgeschlossen. Der Eingang wurde von der Generaldirektion am 19. Juli bestätigt. Die nachträgliche Überprüfung der Verträge war vom nordrhein-westfälischen Landwirtschaftsministerium im Anschluss an die Vergleichsverhandlungen mit der Klausner-Gruppe am 3. Mai angekündigt worden.
Mitteilung an EU-Kommission über Klausner-Verträge
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