Das baden-württembergische Landwirtschaftsministerium hat heute dem Kabinett einen Gesetzentwurf zum geplanten Nationalpark Nordschwarzwald vorgelegt. Der in Baden-Württemberg für die Ausweisung eines Nationalparks notwendige Gesetzentwurf ist damit für die Anhörung freigegeben. An der Anhörung können sich neben Verbänden auch Bürger über eine Online-Plattform innerhalb der nächsten zwei Monate beteiligen. Die Anhörung im Landtag soll ab Oktober und eine Verabschiedung des Gesetzes frühestens zum Jahresende im November oder Dezember erfolgen. In dem Gesetzentwurf ist bislang die Gebietskulisse gemäß des bisherigen Vorschlags mit den Teilgebieten Ruhestein und Hoher Ochsenkopf niedergelegt. Allerdings sind ebenso wie bei allen anderen Paragraphen des Gesetzentwurfs noch Änderungen bei der Gebietskulisse möglich. Neben der vorläufigen Gebietskulisse ist in dem Entwurf der Nationalparkzweck mit dem Schutz natürlicher Prozesse, die Förderung von Tourismus und Bildung, sowie die Unterstützung der Wissenschaft beschrieben. Darüber hinaus sind in dem Gesetzentwurf bereits die Ausweisung von Kern-, Entwicklungs- und Managementzonen festgelegt. Die parzellenscharfe Zuweisung der jeweiligen Gebiete zu den einzelnen Zonen wird laut Gesetzentwurf allerdings erst nach Inkrafttreten des Gesetzes durch Nationalparkrat und Nationalparkverwaltung erfolgen. Die Zielgröße der Kernzone von 75 % der Nationalparkfläche nach 30 Jahren, die nach derzeitigem Stand 10.170 ha umfassen wird, ist allerdings bereits in dem Entwurf enthalten. Der Gesetzentwurf beinhaltet zudem Vorschläge für waldbauliche Maßnahmen in der Entwicklungszone sowie für das Borkenkäfer- und Wildtiermanagement. Nationalparkverwaltung und Nationalparkrat sollen von einem Beirat unterstützt werden, dem neben Naturschutzverbänden auch Wirtschaftsverbände aus den Bereichen Forstwirtschaft, Säge- und Holzindustrie und Tourismus angehören.
Ministerium legt Entwurf für Nationalparkgesetz vor
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