Das Landgericht Münster wird die Entscheidung in dem Zivilrechtsverfahren des Sägewerks IBH gegen das Land Nordrhein-Westfalen erst am 16. April bekannt geben. Nach der mündlichen Verhandlung am 12. März war die Bekanntgabe eigentlich für heute vorgesehen. Die zuständige 11. Zivilkammer des Landgerichts Münster hat für die Verschiebung keine Gründe genannt. IBH hatte die Klage gegen das Land Nordrhein-Westfalen am 28. März 2013 eingereicht, nachdem das Land aus Sicht von IBH die im April 2007 nach Sturm Kyrill geschlossenen Rundholzlieferverträge nicht wie vereinbart erfüllt hat. Dabei sind zwischen beiden Parteien besonders die damals vereinbarten Preise bzw. die Umsetzung von Preisanpassungsklauseln strittig.
Landgericht Münster verschiebt Bekanntgabe
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