Am 14. Oktober 2011 hat der Thüringer Landtag in zweiter Lesung das Gesetz über die Reform der Forstverwaltung beschlossen. Damit wird die bisherige Thüringer Forstverwaltung ab 1. Januar 2012 in der Rechtsform einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) fortgeführt werden. Die künftige Anstalt öffentlichen Rechts firmiert unter „ThüringenForst“ und wird insgesamt 1.600 Mitarbeiter der bisherigen Forstverwaltung umfassen.
Landesforst Thüringen wird 2012 zum Landesbetrieb
© 2011 EUWID Europäischer Wirtschaftsdienst GmbH | Alle Rechte vorbehalten.
Hinweis zum Urheberrecht Die einzelnen von EUWID veröffentlichten Artikel, Tabellen und sonstigen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich zum eigenen Gebrauch des Kunden und seiner Mitarbeiter bestimmt. Sofern keine weitergehende Lizenzvereinbarung besteht, darf lediglich ein Ausdruck erstellt werden, der in Form eines betriebsinternen Umlaufs an einem einzelnen, mit dem Kunden vereinbarten Standort weitergegeben wird. Das digitale Verbreiten von EUWID-Inhalten, insbesondere per Intranet oder per E-Mail, betriebsintern, konzernweit oder außerhalb des Unternehmens ist nicht erlaubt und stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar. Mehr lesen Sie in unseren FAQ.