Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen, Münster, hat am 19. März 2012 beim Oberlandesgericht Hamm Berufung gegen das am 17. Februar am Landgericht Münster ergangene Klausner-Urteil eingelegt. Das Landgerichts-Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig. Ob der Landesforstbetrieb die im April 2007 mit ...
Landesbetrieb NRW hat Berufung eingelegt
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und nach erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe ihrer E-Mail-Adresse und ihres Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -