Kommunale Verkaufsstellen übernehmen Holzvermarktung

In Baden-Württemberg übernehmen kommunale Holzverkaufsstellen die Rundholzvermarktung für Privat- und Kommunalwaldbesitzer. Die Vermarktung von Rundholz nichtstaatlicher Waldbesitzer mit einer Betriebsfläche von mehr als 100 ha durch Mitarbeiter der Landesforstverwaltung oder des Landesforstbetriebs wird dagegen vorübergehend ausgesetzt. Diese neue Organisationsstruktur soll bis einer endgültigen Klärung der kartellrechtlichen Fragen am Oberlandesgericht Düsseldorf aufrechterhalten werden.

Das Land Baden-Württemberg hat bereits kurz nach der Zustellung der Unterlassungsverfügung am 15. Juli angekündigt, gegen die Entscheidung des Bundeskartellamtes Rechtsmittel am OLG Düsseldorf einzulegen. Mit der Einrichtung der an den ersten Landratsämtern in Baden-Württemberg angesiedelten Verkaufsstellen war bereits während der vergangenen Monate begonnen worden, um auf die trotz der in der Verfügung genannten Fristen für die Umsetzung ab sofort rechtskräftigen Kartellamtsentscheidung vorbereitet zu sein.

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