Nach Auffassung des Bundeskartellamtes fallen auch die in Baden-Württemberg ab 1. September 2015 übergangsweise geplanten kommunalen Holzverkaufsstellen unter die bisherige Unterlassungsverfügung. In einem der vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) beauftragten Kanzlei CMS Hasche Sigle, ...
Kommunale Holzverkaufsstellen sind nicht kartellrechtskonform
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