In der juristischen Auseinandersetzung mit dem Land Nordrhein-Westfalen über ausstehende Rundholzlieferungen hat die Klausner-Gruppe am 26. April erstmals offiziell eine Stellungnahme abgegeben. Dabei verteidigt das Unternehmen sein Vorgehen, darunter auch den jüngsten juristischen Schritt des Antrags auf eine einstweilige Verfügung. Nur mit diesem Schritt können nach Ansicht von Klausner die dem Unternehmen rechtlich zustehenden Liefermengen sichergestellt werden. Mit Hilfe der einstweiligen Verfügung will Klausner dem Landesbetrieb Wald und Holz NRW untersagen, Fichtenrundholz aus dem Staatswald sowie so genannte Vermittlungsmengen aus dem Privatwald an Sägewerke außerhalb der Klausner-Gruppe zu liefern. Klausner sieht sich zu dem Schritt gezwungen, da das Land Nordrhein-Westfalen mit Unternehmen der Sägeindustrie nach Meinung Klausners neue Lieferverpflichtungen eingegangen ist und der Zustand des Rechtsbruchs von Seiten des Landes damit weiter besteht. Klausner wehrt sich in der Stellungnahme auch gegen in den in den vergangenen Tagen erhobenen Vorwurf, dass das Unternehmen mit Hilfe des Vertrags den Markt um konkurrierende Sägewerke bereinigen will.
Klausner nimmt zu Rechtsstreit Stellung
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