Die Klausner-Gruppe lässt in einer heute verbreiteten Stellungnahme das weitere Vorgehen in dem Streit um Rundholzlieferungen mit dem Land Nordrhein-Westfalen offen. In dem Schreiben gibt sich Klausner einerseits weiterhin gesprächsbereit, andererseits wird ein weiteres juristisches Vorgehen gegen das Land Nordrhein-Westfalen angekündigt. Das nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerium hatte gestern angekündigt, dass es weitere Gespräche mit Klausner über eine außergerichtliche Einigung geben soll. Das Scheitern der bisherigen außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen begründet die Klausner-Gruppe mit dem aus ihrer Sicht unzureichenden Angebot des Landes Nordrhein-Westfalen. So sind Klausner, der in Deutschland zwei Sägewerke betreibt, nur Lieferungen über 10.000 fm innerhalb der nächsten drei Monate angeboten worden. Von Seiten des Landes war diese im Vergleich zum strittigen Gesamtvolumen geringe Menge unter anderem mit rechtlichen Argumenten wie einem im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) festgelegten Behinderungs- und Diskriminierungsverbot begründet worden. Auch sollten die Lieferungen zu derzeitigen Marktpreisen erfolgen. Dies wird offensichtlich von Klausner nicht als ein Angebot im Sinne eines außergerichtlichen Vergleichs angesehen.
Klausner lässt weiteres Vorgehen offen
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