Klausner fordert 56 Mio € Schadensersatz

Klausner hat zum Jahresende 2012 am Landgericht Münster eine Schadensersatzforderung über 56 Mio € gegen das Land Nordrhein-Westfalen eingereicht. Die Forderung basiert auf den ausstehenden Rundholzlieferungen aus dem so genannten Klausner-Vertrag, der 2007 nach Sturm Kyrill zwischen der Klausner-Gruppe sowie dem Land Nordrhein-Westfalen geschlossen wurde. Der Vertrag war Mitte 2009 von Nordrhein-Westfalen einseitig gekündigt worden. Sowohl das Landgericht in Münster wie auch das Oberlandesgericht in Hamm hatten jedoch im vergangenen Jahr die Rechtmäßigkeit und den Bestand des Vertrags festgestellt. Die Forderungen Klausners beziehen sich auf einen Schaden, der im Jahr 2009 entstanden ist. Die Rundholzlieferverträge haben eine Laufzeit bis Ende 2014.

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