Klausner hat zum Jahresende 2012 am Landgericht Münster eine Schadensersatzforderung über 56 Mio € gegen das Land Nordrhein-Westfalen eingereicht. Die Forderung basiert auf den ausstehenden Rundholzlieferungen aus dem so genannten Klausner-Vertrag, der 2007 nach Sturm Kyrill zwischen der Klausner-Gruppe sowie dem Land Nordrhein-Westfalen geschlossen wurde. Der Vertrag war Mitte 2009 von Nordrhein-Westfalen einseitig gekündigt worden. Sowohl das Landgericht in Münster wie auch das Oberlandesgericht in Hamm hatten jedoch im vergangenen Jahr die Rechtmäßigkeit und den Bestand des Vertrags festgestellt. Die Forderungen Klausners beziehen sich auf einen Schaden, der im Jahr 2009 entstanden ist. Die Rundholzlieferverträge haben eine Laufzeit bis Ende 2014.
Klausner fordert 56 Mio € Schadensersatz
Ähnliche Artikel
© 2013 EUWID Europäischer Wirtschaftsdienst GmbH | Alle Rechte vorbehalten.
Hinweis zum Urheberrecht Die einzelnen von EUWID veröffentlichten Artikel, Tabellen und sonstigen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich zum eigenen Gebrauch des Kunden und seiner Mitarbeiter bestimmt. Sofern keine weitergehende Lizenzvereinbarung besteht, darf lediglich ein Ausdruck erstellt werden, der in Form eines betriebsinternen Umlaufs an einem einzelnen, mit dem Kunden vereinbarten Standort weitergegeben wird. Das digitale Verbreiten von EUWID-Inhalten, insbesondere per Intranet oder per E-Mail, betriebsintern, konzernweit oder außerhalb des Unternehmens ist nicht erlaubt und stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar. Mehr lesen Sie in unseren FAQ.