Rundholzvermarktung hat sich kartellrechtlich nicht gebessert

Die Rahmenbedingungen für die Rundholzvermarktung in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Thüringen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg haben sich aus Sicht des Bundeskartellamtes, Bonn, nicht wesentlich verbessert. Zu diesem Fazit kommt die Wettbewerbsbehörde in ihrem am 26. Juni 2013 für die Jahre 2011/12 ...

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