Kartellamt legt Entwurf einer Unterlassungsverfügung vor

Das Bundeskartellamt hat heute dem Land Baden-Württemberg sowie den beigeladenen Verbänden des Kartellverfahrens zur Rundholzvermarktung den Entwurf einer Entlassungsverfügung zugestellt. Das Land hat nun bis zum 18. Mai Zeit für eine Stellungnahme. Laut dem Entwurf werden dem Land Übergangsfristen bis zum endgültigen Stopp der Holzvermarktung im Privat- und Kommunalwald eingeräumt, die vom 1. Oktober 2015 bis zum 1. Januar 2017 reichen. Laut dem Entwurf der Unterlassungsverfügung wird nicht nur der eigentliche Holzverkauf sondern auch das Auszeichnen, die Betreuung von Holzerntemaßnahmen, die Holzaufnahme und das Erstellen von Holzlisten untersagt, sofern diese Tätigkeiten im Privat- und Körperschaftswald durch im Staatswald tätige Personen ausgeführt werden.

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