Das Kantonsgericht Graubünden hat gestern die Beschwerde der Sägewerksunternehmen Klausner und Pfeifer gegen die Abbruchverfügung über das Sägewerk in Domat/Ems abgewiesen. Klausner als Eigentümer der Gebäude und Anlagen hat nun bis Jahresende Zeit, die Anlagen von dem Gelände zu entfernen. Für die Beschwerdeführer Klausner und Pfeifer besteht noch die Möglichkeit, beim Bundesgericht Beschwerde einzureichen. Die erste Abbruchverfügung des Konkursamtes Imboden hatte Klausner aufgefordert, die Anlagen bis 30. Juni zu demontieren. Pfeifer als Eigentümer des Baurechts an dem Gelände des ehemaligen Mayr-Melnhof Swiss Timber-Sägewerks will im Spätsommer eine Entscheidung über die weitere Verwendung der Flächen bekannt geben.
Kantonsgericht lehnt Klausner/Pfeifer-Beschwerde ab
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