Das Nadelholzsägewerk IBH Sägewerk mit Sitz in Schleiden wird gegen das Urteil des Landgerichts Münster voraussichtlich Berufung am Oberlandesgericht (OLG) in Hamm einlegen. Dies kündigte IBH-Geschäftsführer Joseph Haas wenige Tage nach dem Verkündigungstermin des Landgerichts Münster vom 16. April an. Derzeit wird von der von IBH beauftragten Anwaltskanzlei noch die 31-seitige Urteilsbegründung des Landgerichts geprüft. Eine endgültige Entscheidung über die Berufung wird in den nächsten Tagen erfolgen. Das Landgericht Münster hatte nach der am 12. März geführten Verhandlung die Klage von IBH auf Erfüllung der 2007 nach Sturm Kyrill mit dem Land Nordrhein-Westfalen geschlossenen Rundholzlieferverträge sowie die Klageerweiterung auf mögliche kartellrechtliche Aspekte und die damit verbundene Schadensersatzforderung abgewiesen.
IBH Sägewerk kündigt Berufung an
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