Holzhändler hat Revision gegen Teak-Urteil eingelegt

GD Holz hat in außerordentlicher Vorstandssitzung über Urteil beraten

Nach dem Urteil des Landgerichts Hamburg am 27. April 2021 gegen einen Hamburger Holzimporthändler hat das Unternehmen Revision am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe eingelegt. Dieser Schritt ist fristgerecht am 4. Mai erfolgt. Die Begründung der Revision muss nun einen Monat nach der Zustellung der schriftlichen ...

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