Nach zunächst schleppend begonnenen Verhandlungen über Sägerestholzlieferungen im vierten Quartal 2013 konnte bis Mitte November die Mehrzahl der Verhandlungen zu einem Abschluss gebracht werden. Dabei konnten sich Anbieter mit ihren Forderungen nach Preisanhebungen bei Sägespänen von durchschnittlich 2 €/srm und bei MDF-/Zellstoffhackschnitzeln um 1-2 €/srm je nach Ausgangsniveau nur zum Teil durchsetzen. Ursächlich dafür war eine seit Ende September entspanntere Versorgungssituation auf Abnehmerseite. Je länger sich die jeweiligen Verhandlungen in die Länge gezogen haben, umso schwieriger war es offenbar für Anbieter, Preisanhebungen zu realisieren. Verschiedene Abnehmer waren mit der Forderung nach einem Rollover der bereits im dritten Quartal angehobenen Sägerestholzpreise in die Verhandlungen gegangen. Einzelne, zu diesem Zeitpunkt bereits besser versorgte Abnehmer hatten sogar leichte Preisreduzierungen zur Diskussion gestellt. Letztlich kam es im süddeutschen Raum, insbesondere bei bisher eher an der unteren Preisspanne angesiedelten Verträgen, zu Anhebungen der Preise für MDF-/Zellstoffhackschnitzel um 0,50-1 €/srm und bei Sägespänen um 0,50-1,50 €/rm, teils auch 2 €/rm. Im übrigen Bundesgebiet kam es lediglich bei Sägespänen zu einzelnen Korrekturen, mehrheitlich wurden dort die Sägerestholzpreise des dritten Quartals ins vierte Quartal fortgeschrieben.
Höhere Sägerestholzpreise nur zum Teil umgesetzt
Ähnliche Artikel
© 2013 EUWID Europäischer Wirtschaftsdienst GmbH | Alle Rechte vorbehalten.
Hinweis zum Urheberrecht Die einzelnen von EUWID veröffentlichten Artikel, Tabellen und sonstigen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich zum eigenen Gebrauch des Kunden und seiner Mitarbeiter bestimmt. Sofern keine weitergehende Lizenzvereinbarung besteht, darf lediglich ein Ausdruck erstellt werden, der in Form eines betriebsinternen Umlaufs an einem einzelnen, mit dem Kunden vereinbarten Standort weitergegeben wird. Das digitale Verbreiten von EUWID-Inhalten, insbesondere per Intranet oder per E-Mail, betriebsintern, konzernweit oder außerhalb des Unternehmens ist nicht erlaubt und stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar. Mehr lesen Sie in unseren FAQ.