Das sächsische Nadelholzsägewerk und Palettenhersteller HIT Holz in Torgau hat beim Landgericht Leipzig Schadensersatzklage gegen den Landkreis Nordsachsen eingereicht. Dies berichtet die Torgauer Zeitung. Grund für die Klage ist die weiterhin ausstehende Genehmigung für ein Biomassekraftwerk, dessen Wärmeproduktion HIT unter anderem für die Schnittholz-/Palettenproduktion benötigt. Durch das fehlende Kraftwerk kann HIT die bereits durchgeführten Investitionen in Sägewerksanlagen und die Palettenproduktion nicht in vollem Umfang nutzen. Hinzu kommen die entgangenen Einnahmen aus dem Stromverkauf. Darüber hinaus macht HIT einen finanziellen Schaden durch die im Vergleich zu einer planmäßigen Inbetriebnahme geringeren Einspeisevergütungen auf Grundlage des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) geltend. Zwischen HIT und dem Landratsamt war es im Frühsommer 2012 zum Streit gekommen, nachdem das Landratsamt den bereits begonnenen Kraftwerksbau gestoppt hatte. Begründet wurde der Baustopp mit einer nach Ansicht des Landratsamtes ungültigen Baugenehmigung, da weder ein Bebauungsplan für das Werksgelände von HIT noch eine Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzverordnung für den Kraftwerksbau vorgelegen haben. HIT bestreitet die Notwendigkeit eines Bebauungsplans, da das Sägewerk und die Palettenproduktion auf einem ehemaligen Munitionsdepot erreichtet wurden und es sich um einen industriell geprägten Stadtteil handelt.
HIT Holz reicht Schadensersatzklage ein
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