Gesetzesänderung zur Ausweisung von Schutzgebieten

Der Umweltausschuss des Bayerischen Landtags hat gestern eine Änderung des Naturschutzgesetzes beschlossen. Die Änderung sieht vor, dass Flächen von über 10 ha nur noch durch die Bezirksregierungen und nicht mehr durch Landkreise oder Gemeinden ausgewiesen werden dürfen. Als Auslöser für die Gesetzesänderung wird die Ausweisung des 775 ha großen Schutzgebietes „Der Hohe Buchene Wald“ bei Ebrach im nordbayerischen Steigerwald gesehen. Die Ausweisung des Naturschutzgebiets durch das Landratsamt Bamberg im April 2014 war in der Holzindustrie auf Kritik gestoßen. Versuche der bayerischen Staatsregierung, die rechtlich gültige Ausweisung rückgängig zu machen, waren bislang gescheitert. Die Waldgebiete im Steigerwald waren darüber hinaus während der vergangenen Jahre auch immer wieder als Nationalpark in der Diskussion. Von Seiten der bayerischen Staatsregierung wird allerdings die Anerkennung des Steigerwalds als UNESCO-Weltnaturerbe angestrebt und ein Nationalpark abgelehnt.

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