Der Landesbetrieb ForstBW lehnt den Antrag der Forstwirtschaftliche Vereinigung Schwarzwald (FVS) auf Anerkennung als forstwirtschaftlicher Zusammenschluss nach Bundeswaldgesetz ab. Der Fachbereich Forstpolitik und forstliche Förderung begründete die Ablehnung damit, dass die Vorgängerorganisation der FVS, die "Forstwirtschaftliche Vereinigung Mittlerer Schwarzwald (FMS)", bereits nach Bundeswaldgesetz anerkannt wurde und die zum 1. Januar 2011 erfolgte Umfirmierung der FMS zur eingetragenen Genossenschaft, keine Neugründung darstellt. Die FVS ist demzufolge als Nachfolgegesellschaft der FMS ein weiterhin nach BWaldG anerkannter forstwirtschaftlicher Zusammenschluss. Aus der neuen Rechstform begründet sich demnach keine erneute Anerkennung. Da der bereits am 12. April zugestellte Ablehnungsbescheid kein Widerspruchsverfahren sondern lediglich den Klageweg zulässt, hat die FVS beim Verwaltungsgericht Freiburg Klage gegen den Bescheid eingereicht. Die FVS eG gilt deutschlandweit als Modellprojekt im Bereich des organisierten Privatwaldes.
FVS klagt gegen Landesbetrieb ForstBW
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