Der Berufsverband der Forstunternehmer in Bayern hat die Gespräche über einen Zusammenschluss mit der Fachgruppe Forstunternehmer im VdAW vorerst abgebrochen. Grund hierfür sind die unterschiedlichen Auffassungen beider Interessensvertretungen über die Verwaltung der Mitgliedsbeiträge. Ein Zusammenschluss der beiden, nach der Abspaltung 2004 getrennt agierenden Forstunternehmerverbände in Bayern war vom Berufsverband der Forstunternehmer seit September 2012 im Zuge eines Vorstandswechsels angestrebt worden. Der Fusionsprozess war dann im Sommer 2013 mit mehreren, gemeinsam von VdAW und Berufsverband durchgeführten Regionalversammlungen, auf denen über den Zusammenschluss diskutiert wurde, begonnen worden. Ebenfalls gemeinsam wurde am 5. September auch ein Gespräch mit Bayerns Landwirtschaftsminister Helmut Brunner sowie Robert Morigl, Leiter des Referats Holzwirtschaft, Forstvermögen und Forsttechnik am Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in München durchgeführt. Ziel des Gespräches sollte es sein, die schwierige wirtschaftliche Situation von Forstunternehmern in Bayern sowie Lösungen unter anderem bei Ausschreibungen zu diskutieren. Allerdings hatten beide Verbände im Vorfeld ihre Positionen offensichtlich noch nicht eindeutig miteinander abgestimmt. So wurde nach Angaben des Berufsverbands das Ministergespräch vom VdAW auch dazu genutzt, um die in den vergangen Monaten von privaten Rundholzhändlern kritisierte Unterstützung von forstlichen Zusammenschlüssen bei der Rundholzvermarktung zu thematisieren. Der Berufsverband der Forstunternehmer in Bayern nimmt dagegen in diesem Konflikt, der unter anderem im Juni zur Gründung der Vereinigung der Rundholzhändler und Forstdienstleister geführt hat, eine neutrale Position sein. Dies wird mit dem Anteil von Dienstleistungsaufträgen durch forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse begründet.
Forstunternehmerverband stoppt Fusionsgespräche
© 2013 EUWID Europäischer Wirtschaftsdienst GmbH | Alle Rechte vorbehalten.
Hinweis zum Urheberrecht Die einzelnen von EUWID veröffentlichten Artikel, Tabellen und sonstigen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich zum eigenen Gebrauch des Kunden und seiner Mitarbeiter bestimmt. Sofern keine weitergehende Lizenzvereinbarung besteht, darf lediglich ein Ausdruck erstellt werden, der in Form eines betriebsinternen Umlaufs an einem einzelnen, mit dem Kunden vereinbarten Standort weitergegeben wird. Das digitale Verbreiten von EUWID-Inhalten, insbesondere per Intranet oder per E-Mail, betriebsintern, konzernweit oder außerhalb des Unternehmens ist nicht erlaubt und stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar. Mehr lesen Sie in unseren FAQ.