Forstunternehmer erhalten Investitionskostenzuschüsse

Das Land Baden-Württemberg unterstützt künftig Forstunternehmen bei Investitionen in Boden schonende Forsttechnik. Laut der Verwaltungsvorschrift über die Gewährung von Zuwendungen für Nachhaltige Waldwirtschaft (VwV NWW), die ab 25. November 2015 gelten soll, sind Förderungen von bis zu 30 % der Investitionskosten möglich. Bei Kauf einer Traktionshilfswinde für 4- und 6-Rad-Forstmaschinen können 20 % der Kosten gefördert werden. Für so genannte Rückeraupen, die zum Vorliefern an die Rückegasse genutzt werden, ist ebenfalls ein Satz von 20 % vorgesehen. Beim Kauf von Bogiebändern für Weichböden, so genannten Moorbändern, werden 30 % der Anschaffungskosten erstattet.

Mit den nun in Baden-Württemberg angebotenen Fördermitteln besteht für Forstunternehmer erstmals seit Jahren wieder in einem Bundesland die Möglichkeit einer direkten finanziellen Unterstützung. Investitionskostenzuschüsse für Forstmaschinen waren vor einigen Jahren, als in einigen Bundesländern unter anderem beim Kauf von Harvestern und Forwardern Fördermöglichkeiten bestanden, auf Kritik gestoßen. Von Seiten der Forstunternehmerverbände waren Investitionskostenzuschüsse aufgrund der bei subventionierten Forstmaschinen abweichenden Maschinenkostenkalkulation und der daraus resultierenden Gefahr einer Wettbewerbsverzerrung bei Ausschreibungen abgelehnt worden.

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