Der Deutsche Bundesrat hat sich in seiner Sitzung am 27. November 2020 für den Erlass einer Verordnung auf Grundlage des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes (ForstSchAusglG) ausgesprochen. Laut der Empfehlung soll der Frischholzeinschlag der Baumartengruppe Fichte rückwirkend vom 1. Oktober 2020 bis zum 30. September ...
Forstschäden-Ausgleichsgesetz soll aktiviert werden
Mögliche Auswirkungen der steuerlichen Regelungen auf Holzerntetätigkeit
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihres Benutzernamens und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -