Der Deutsche Bundesrat hat auf seiner Sitzung am 26. März 2021 dem Erlass einer Verordnung über die Beschränkung des ordentlichen Holzeinschlags im Forstwirtschaftsjahr 2021 zugestimmt. Der Frischholzeinschlag der Baumartengruppe Fichte wird somit rückwirkend vom 1. Oktober 2020 bis zum 30. September 2021 um 15 % ...
Forstschäden-Ausgleichsgesetz am 26. März aktiviert
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