Aufgrund einer Beschwerde zahlreicher Sägewerke aus Nordrhein-Westfalen prüft die EU-Kommission nun die so genannten Klausner-Verträge. In dem jetzt aufgenommenen Prüfverfahren soll herausgefunden werden, ob es sich bei den zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Klausner-Gruppe 2007 geschlossenen Rundholzlieferverträgen um eine unzulässige staatliche Beihilfe handelt. Zuvor hatten bereits die zuständigen Landesministerien in Nordrhein-Westfalen und das Bundeswirtschaftsministerium die Verträge nachträglich der Generaldirektion Wettbewerb der EU-Kommission zur Prüfung mitgeteilt. Der Eingang war am 19. Juli bestätigt worden. Bereits im Rahmen einer vom Verband Deutsche Säge- und Holzindustrie am 17. Juni veranstalteten Regionalkonferenz waren nordrhein-westfälische Sägewerke von Landwirtschaftsminister Johannes Remmel aufgefordert worden, ebenfalls eine Beschwerde gegen die Verträge bei der EU-Kommission einzureichen, um eine kurzfristige beihilferechtliche Prüfung und auch Entscheidung der EU-Kommission zu bewirken. Eine entsprechende Beschwerde wurde nun von der Industrie am 15. Oktober eingereicht.
EU-Kommission prüft Klausner-Verträge
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