Am 6. Juli hat die EU Kommission mit der Durchführungsverordnung 607/2012 detaillierte Bestimmungen für die in der EU-Holzhandelsverordnung vorgesehene Sorgfaltspflichtsregelung erlassen. Zudem regelt die Durchführungsverordnung die Häufigkeit und Art der Kontrolle von Überwachungsorganisationen durch die zuständigen Behörden in den einzelnen Mitgliedsstaaten. Die Verordnung, die den Mitgliedsstaaten seit Anfang Juni als Entwurf zur Prüfung vorgelegen hatte, tritt 20 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union, also am 26. Juli in Kraft.
EU Kommission erlässt Durchführungsverordnung
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