Die Generaldirektion Wettbewerb (GD Wettbewerb) innerhalb der Europäischen Kommission hat heute nach der EU-Fusionskontrollverordnung einer Übernahme von Klenk durch The Carlyle Group zugestimmt. Laut der heute veröffentlichten Stellungnahme sieht die GD Wettbewerb keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken. Demnach gibt es keine horizontalen Überschneidungen oder vertikalen Verbindungen zwischen den Geschäftsaktivitäten von Klenk und Unternehmen aus dem aktuellen Carlyle Portfolio. Nach aktuellem Stand des laufenden M&A-Prozesses soll das Closing bis spätestens Mitte September erfolgen. Die eigentliche Übernahme soll demnach durch die CSP III Klenk Ltd. mit Sitz auf den Cayman Inseln erfolgen, einer 100 %igen Tochter von The Carlyle Group.
EU-Kommission billigt Klenk-Übernahme durch Carlyle
© 2013 EUWID Europäischer Wirtschaftsdienst GmbH | Alle Rechte vorbehalten.
Hinweis zum Urheberrecht Die einzelnen von EUWID veröffentlichten Artikel, Tabellen und sonstigen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich zum eigenen Gebrauch des Kunden und seiner Mitarbeiter bestimmt. Sofern keine weitergehende Lizenzvereinbarung besteht, darf lediglich ein Ausdruck erstellt werden, der in Form eines betriebsinternen Umlaufs an einem einzelnen, mit dem Kunden vereinbarten Standort weitergegeben wird. Das digitale Verbreiten von EUWID-Inhalten, insbesondere per Intranet oder per E-Mail, betriebsintern, konzernweit oder außerhalb des Unternehmens ist nicht erlaubt und stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar. Mehr lesen Sie in unseren FAQ.