EU-Kommission billigt Klenk-Übernahme durch Carlyle

Die Generaldirektion Wettbewerb (GD Wettbewerb) innerhalb der Europäischen Kommission hat heute nach der EU-Fusionskontrollverordnung einer Übernahme von Klenk durch The Carlyle Group zugestimmt. Laut der heute veröffentlichten Stellungnahme sieht die GD Wettbewerb keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken. Demnach gibt es keine horizontalen Überschneidungen oder vertikalen Verbindungen zwischen den Geschäftsaktivitäten von Klenk und Unternehmen aus dem aktuellen Carlyle Portfolio. Nach aktuellem Stand des laufenden M&A-Prozesses soll das Closing bis spätestens Mitte September erfolgen. Die eigentliche Übernahme soll demnach durch die CSP III Klenk Ltd. mit Sitz auf den Cayman Inseln erfolgen, einer 100 %igen Tochter von The Carlyle Group.

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