Viele deutsche Pflanzenschutzämter stellen keine Gesundheitszeugnisse mehr für den Export von Eschenrundholz aus. Der Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer Niedersachsen hat vergangene Woche angekündigt, keine Pflanzengesundheitszeugnisse mehr für Esche auszustellen. Dies betrifft neben Pflanzmaterial und Saatgut auch Holz, wie es in dem Schreiben heißt. Begründet wird die Entscheidung damit, dass der Erreger Myzel und Nebenfruchtformen im Holz ausbildet und somit auch im Holz überleben kann. Die Entscheidung der Landwirtschaftskammer betrifft bislang nur Holzexporte, die über deutsche Häfen verschifft werden sowie Lieferverträge, die ein von einer deutschen Behörde ausgestelltes Pflanzengesundheitszeugnis benötigen.
Eschentriebsterben behindert Holzexport
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