Mit Schreiben vom 15. Mai an den Staatsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg hat Rechtsanwalt Richard Furrer die in Sachen Energieholzvermarktung eingereichte Verfassungsbeschwerde zurückgezogen. Furrer hatte für die Energieholzproduzenten Fallert Ortenauer Holzenergie in Appenweier, Walter Reichardt in Altheim Alb, Halder in Bad Waldsee, Biotherm in Straubenhardt und Proklima in Walldorf am 24. April Verfassungsbeschwerde eingereicht. Dadurch sollte die Bereitstellung von so genanntem Kronenholz mit anteiligem Nichtderbholz und Vollbäumen für die Produktion von Waldhackschnitzeln durch den Landesforstbetrieb auch über den 1. Mai hinaus sichergestellt werden. Die Beschwerdeführer hatten darüber hinaus beim Staatsgerichtshof im Wege einer Einstweiligen Anordnung beantragt, dass die Zertifizierung des Staatswaldes nach den Standards der FSC Arbeitsgruppe Deutschland ausgesetzt werden soll.
Energieholzproduzenten ziehen Verfassungsbeschwerde zurück
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