Bundesmittel für Holzernte und Wegebau

In der Schweiz wurde am 1. Juli der erste parlamentarische Schritt für die Wiedereinführung von Subventionen für Wegebau- und Holzerntemaßnahmen umgesetzt. Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates, einem der beiden Gesetz gebenden Kammern der Schweiz, hat einer Förderung der Walderschließung sowie der Förderung von Seilkraneinsätzen durch den Bund auch außerhalb von Schutzwäldern zugestimmt. Der Antrag war Ende März von Nationalrat Erich von Siebenthal gestellt worden. Von Siebenthal hatte im Rahmen einer parlamentarischen Initiative ein Anpassung der rechtlichen Grundlage beantragt, damit künftig wieder der Neubau von Forststraßen, die Modernisierung von Forststraßen, die Waldwegeunterhaltung sowie Seilkraneinsätze auch außerhalb des Schutzwaldes vom Bund finanziell unterstützt werden. Diese Förderungen waren vor einigen Jahren eingestellt worden. Derzeit erfolgt eine Subventionierung der Erschließungsmaßnahmen durch die Kantone nur in Bern, Luzern und Graubünden. Nach Angaben der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie kann durch die möglicherweise wiederaufgenommenen Förderungen für Erschließungs- und Holzerntemaßnahmen der Zugang zu Waldflächen verbessert werden, auf denen rund 8,2 Mio Vorratsfestmeter stocken. Für eine Gesetzesinitiative und damit in der Folge auch für eine Wiederaufnahme der Förderung durch den Bund ist neben der nun erfolgten Zustimmung der Kommission des Nationalrates allerdings auch noch die Zustimmung der zweiten Schweizer Kammer, des Ständerates, notwendig. Erst danach kann es zu einer Gesetzesinitiative kommen. Von Seiten der Interessensorganisationen der Schweizer Forstwirtschaft und Holzindustrie wird allerdings erwartet, dass die Gesetzesinitiative im Rahmen der derzeit ohnehin laufenden Revision des Schweizer Waldgesetzes erfolgt.

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